12. April 2023
Bei diesen Gebäudeklassen können nichtbrennbare MAKO-Schalungen zum Einsatz kommen
Produkte von MAKO-Schalungstechnik, die gemäß den Vorschriften der MBO der Baustoffklasse A1 zugeordnet werden können, sind den Anforderungen an die Gebäudeklassen 1 – 5 zufolge auch für Außenwände der Gebäudeklassen 4 -5, für Brandwände aller Gebäudeklassen und für Sonderbauten geeignet.
Als Sonderbauten gelten beispielsweise:
- Hochhäuser, Büro- und Verwaltungsgebäude
- Industriebauten, Garagen
- Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten
- Krankenhäuser und Pflegeheime
- Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder und Menschen mit Behinderungen
Gebäudeklassen
- 1
Freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als 2 Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
- 2
Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als 2 Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²
- 3
Sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m
- 4
Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²
- 5
Sonstige Gebäude einschl. unterirdischer Gebäude
MAKO-Schalungen erfüllen die Brandschutzanforderungen gemäß MBO in folgenden Gebäudeklassen
Gebäudeklasse | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
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Außenwände | |||||
Brandwände | |||||
Tragende Teile von notwendigen Treppen | |||||
Tragende Teile von Außentreppen | |||||
Notwendiger Treppenraum | |||||
Notwendige Flure | |||||
Fahrschachtwände |