12. April 2023

Bei diesen Gebäudeklassen können nichtbrennbare MAKO-Schalungen zum Einsatz kommen

Produkte von MAKO-Schalungstechnik, die gemäß den Vorschriften der MBO der Baustoffklasse A1 zugeordnet werden können, sind den Anforderungen an die Gebäudeklassen 1 – 5 zufolge auch für Außenwände der Gebäudeklassen 4 -5, für Brandwände aller Gebäudeklassen und für Sonderbauten geeignet.

Als Sonderbauten gelten beispielsweise:

  • Hochhäuser, Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Industriebauten, Garagen
  • Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten
  • Krankenhäuser und Pflegeheime
  • Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder und Menschen mit Behinderungen

Gebäudeklassen

  • 1

    Freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als 2 Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude

  • 2

    Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als 2 Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²

  • 3

    Sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m

  • 4

    Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²

  • 5

    Sonstige Gebäude einschl. unterirdischer Gebäude

MAKO-Schalungen erfüllen die Brandschutzanforderungen gemäß MBO in folgenden Gebäudeklassen

Gebäudeklasse12345
Außenwände
Brandwände
Tragende Teile von notwendigen Treppen
Tragende Teile von Außentreppen
Notwendiger Treppenraum
Notwendige Flure
Fahrschachtwände
Veröffentlicht am: 23. Februar 2023Zuletzt aktualisiert: 12. April 2023Kategorien: Blog