MAKO Schalungssysteme verteidigt Patent für Eigenentwicklung
Patentamt in München bestätigt MAKO-Patent zu Setzbolzen bei Schalungen
MAKO Schalungstechnik legt sehr viel Wert auf Eigenentwicklungen bei der Konstruktion und bei der Optimierung seiner verlorenen Schalungen. Das mündet immer wieder in Patente – und zieht die Aufmerksamkeit von Mitbewerbern auf sich. Vor wenigen Tagen ist es MAKO gelungen, ein wichtiges Patent zu verteidigen und damit vor dem Deutschen Patent- und Markenamt in München einen Erfolg davon zu tragen.
Das Patentamt hat mit Entscheidung vom 24. März den Rechtsbestand des MAKO-Patents DE 10 2016 103 982 bestätigt. Zuvor hatte ein Mitbewerber, die Reent Obernolte GmbH & Co. KG, Einspruch gegen das Patent erhoben. Der Einspruch wurde jetzt abgewiesen, MAKO darf das Patent in der erteilten Fassung aufrechterhalten.
„Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg in Sachen Patentschutz. Wer viel forscht und selbst entwickelt, ruft natürlich auch Unternehmen auf den Plan, die ähnliche Produkte herstellen. Es kommt daher gelegentlich vor, dass Mitbewerber unsere Patente angreifen. Nun aber können wir beruhigt sein und unsere Produkte weiter in der bewährten Weise fertigen“, sagt MAKO-Geschäftsführer Matthias Kokel. Für den konkreten Fall bedeutet das, dass MAKO patentrechtlich geschützt nun weiterhin Schrauben durch eingeschossene Setzbolzen ersetzen darf, wenn verlorene Schalungen erstellt werden, bei denen ein Seitenelement mittels einer Anzahl von eingeschossenen Setzbolzen an einem Verbindungselement verbunden wird. Auch wenn ein eingeschossener Setzbolzen einen schalungsparallelen und schalungsseitig äußeren Flansch des Verbindungselementes durchdringt, ist die Anwendung dieser Technik für MAKO möglich, sie wird von dem erteilten Patent gedeckt. „Das gibt uns Rechtssicherheit bei der Fertigung von Ringbalken- und Überzugschalungen, Sturz- und Unterzugschalungen, sowie Deckenrandschalungen“, freut sich Matthias Kokel.